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Hinweis der oberen Jagdbehörde zum Abschuss von Überläufern

Aktuelles > Informationen für Jagdausübungsberechtigte & Jagdaufseher

In der Jagdzeitung Wild und Hund (Ausgabe 13/09, Seite 17 und 21) wurde veröffentlicht, dass in ganz NRW vor dem Hintergrund der Schweinepest die Schonzeit für Überläufer aufgehoben wurde. Dies entspricht jedoch nicht der rechtlichen Lage. Der Landesbetrieb als Obere Jagdbehörde hat in folgenden Gebieten die Schonzeit für Überläuferkeiler und nicht führende Überläuferbachen aufgehoben:

1. Stadt Bonn (rechtsrheinisch) 2. Stadt Hagen 3. Stadt Köln (rechtsrheinisch)

4. Stadt Leverkusen (rechtsrheinisch) 5. Stadt Remscheid 6. Stadt Wuppertal

7. Kreis Olpe 8. Kreis Siegen-Wittgenstein 9. Märkischer Kreis

10.Oberbergischer Kreis 11.Rheinisch-Bergischer Kreis 12.Rhein-Sieg-Kreis (rechtsrheinisch)

13.Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises südlich der A1 14.Stadt Solingen

15.Kreis Mettmann (südlich der A 46) 16.Kreis Euskirchen


Landesbetrieb Wald und Holz NRW

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