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Schonzeitaufhebung für die Aaskrähe in NRW

Aktuelles > Informationen für Jagdausübungsberechtigte & Jagdaufseher


Seit es das Verfahren zur Schonzeitaufhebung für Aaskrähen gibt, gibt es Irritationen und Missverständnisse im Zusammenhang mit der Antragstellung, den erforderlichen Begründungen, den behördlichen Stellungnahmen und den Ablehnungen durch die Obere Jagdbehörde.Als Hilfestellung kann an dieser Stelle ein Formblatt heruntergeladen werden.








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