SPD kündigt erhebliche Änderungen beim Jagdgesetz an
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Fraktionschef Römer und Generalsekretär Stinka äußern sich
beim politischen Aschermittwoch in Schwerte – Proteste zeigen Wirkung –
Großdemonstration am 18. März vor Düsseldorfer Landtag
Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen erwartet nach seinen
jüngsten Protestaktionen deutliche Änderungen am Entwurf des neuen
Landesjagdgesetzes in seinem Sinne. „Der jetzige Entwurf wird ganz
sicher nicht Gesetz werden“, zitiert Dr. Hermann Hallermann den
SPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Norbert Römer. Der Vizepräsident
des Landesjagdverbandes und des Deutschen Jagdverbandes war mit dem
Mehrheitsführer der Düsseldorfer Regierungskoalition und dem
nordrhein-westfälischen SPD-Generalsekretär André Stinka am Mittwoch
(18. Februar) in Schwerte zusammengetroffen. Mit Römer und Stinka haben
sich erstmals nordrhein-westfälische SPD-Spitzenpolitiker zu dem von
Minister Johannes Remmel (Grüne) vorgelegten Gesetzentwurf öffentlich
geäußert.
Es werde sicher noch einige nicht unerhebliche Änderungen geben, denn
die SPD strebe einen fairen Kompromiss zwischen den Interessengruppen
an. Das Gesetz werde kein ökologisches, sondern ein modernes Jagdgesetz
werden, versicherten die beiden führenden Sozialdemokraten. Nach Ansicht
des Landesjagdverbandes kommt es jetzt darauf an, diese Änderungen
durch fortgesetzte Protestaktionen tatsächlich durchzusetzen.
In Schwerte hatte die Kreisjägerschaft Unna unter Leitung ihres
Vorsitzenden Reinhard Middendorf beim politischen Aschermittwoch der
nordrhein-westfälischen SPD gegen die Pläne der Landesregierung
protestiert. Für den 18. März haben der LJV und seine neun
Partnerverbände des ländlichen Raums zu einer Großdemonstration vor den
Landtag nach Düsseldorf aufgerufen unter dem Motto „Für Land und Leute!
Schluss mit den Verboten!“
Die Düsseldorfer Koalition hat bereits an dem Gesetzentwurf erste
Abstriche vorgenommen. Für den LJV gibt es weiterhin 13 Knackpunkte:
1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein
maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und
Handlungsfreiheit. Er missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr
Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.
2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die
geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greifen die
Regelungskompetenz des Bundes an.
3. Das geplante Verbot der Baujagd belastet die ohnehin gefährdeten
Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem
Niederrhein.
4. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Fangjagd stehen im
krassen Widerspruch zu der vom Land NRW angestrebten
Biodiversitätsstrategie. Auch sie belasten seltene Bodenbrüterarten
weiter.
5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne dass
gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert
Wildtier- und Artenschutz.
6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der
Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt
Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und
ist völlig praxisfern.
7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.
8. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten
lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut
tierschutzwidrig.
9. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.
10. Die geplante Gleichsetzung von Kleinstvereinen ist eine
skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete
Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter
Interessenvertretung und Landesvereinigung der Jäger in
Nordrhein-Westfalen.
11. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt
letztendlich ein totales Kirrverbot. Die Mitteilungspflicht per GPS ist
praxisfern und erinnert an einen Überwachungsstaat.
12. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein
Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes
Zutrittsrecht für Unbefugte. Es gefährdet zudem das derzeit bestehende
Vertrauensverhältnis zwischen Waldbesitzern und Waldbesuchern.
13. Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch
abzulehnen. Sie wird selbst von den empfangsberechtigten Kommunen als
nicht geboten angesehen. Jäger erbringen in ganz NRW flächendeckend
Leistungen für den Tier- und Artenschutz, die mit Sicherheit
beispielhaft sind.